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| Mitglied im |
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| Untersuchung - Beratung - Behandlung bei Menschen jeden Alters mit organischen oder funktionellen Störungen im Bereich der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckaktes. |
Störungen der Sprache können sein: |
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Mögliche individuelle Probleme in den Bereichen: |
- Sprachentwicklungsverzögerungen - Sprachentwicklungsstörungen - Sprachentwicklungsbehinderungen - Auditive Wahrnehmungsstörungen - Artikulationsstörungen - Störungen im Bereich des Lesens und des Schreibens - Aphasien |
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Aussprache, Lautsystem, Wortschatz, Grammatik, Satzbau, Sprachverständnis, Verarbeitung, Wahrnehmung und Kommunikationsfähigkeit
Sekundär kann ein Störungsbewusstsein auftreten, das Verhaltensauffälligkeiten, psychische Störungen oder Lernstörungen nach sich ziehen kann. |
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Störungen des Sprechens können sein: |
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Mögliche individuelle Probleme in den Bereichen: |
- Dysarthrien - Sprechapraxien - Audiogene Sprechstörungen - Myofunktionelle Störungen - Stottern - Poltern |
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Mundmotorik, Speichelfluss, Atmung, Stimmklang, Sprechmelodie, Sprechrhythmus, Lautstärke und Sprechtempo
Auch hier können oben beschriebene Sekundärsymptomatiken auftreten. |
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Störungen der Stimme können sein: |
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Mögliche individuelle Probleme in den Bereichen: |
- Dysphonien - Aphonien - Rhinophonien - Zustände nach Kehlkopfoperationen |
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Stimmklang, Stimmlage, Lautstärke, Tonhöhe, Atmung und stimmliche Belastbarkeitoder beim Erlernen einer Ersatzstimme nach Kehlkopfentfernung |
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Störungen des Schluckens können sein: |
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Mögliche individuelle Probleme in den Bereichen: |
- Dysphagien - Falsches Schluckmuster bei myofunktionellen Störungen |
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Nahrungsaufnahme Zahn- und Kieferregulation |
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| Wie sieht eine logopädische Behandlung bei uns aus? |
Für jede logopädische Behandlung muss eine Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmstörung vorliegen, die von einem Arzt ausgestellt werden muss. In der Regel verordnen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Neurologen, Kieferorthopäden und Hausärzte.
Vor jeder logopädischen Therapie erfolgt eine störungsspezifische Diagnostik. Danach erfolgt eine Beratung des Patienten und / oder deren Angehörigen über die Ergebnisse der Untersuchung, mögliche Ursachen und Auswirkungen der jeweiligen Störung.
In der Regel beginnt anschließend eine Einzeltherapie. Wenn das Störungsbild es erfordert, werden auch Gruppentherapien angeboten. Bei Transport- oder Gehunfähigkeit werden auch Hausbesuche durchgeführt.
Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassen, wenn eine ärztliche Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie vorliegt oder privat. Nach Vollendung des 18.Lebensjahres fällt eine Zuzahlungsgebühr von 10% der Behandlungkosten an, sowie 10 EUR Verordnungsgebühr, sofern keine Befreiung der Krankenkasse vorliegt.
Unser Ziel der Therapie mit Kindern und Erwachsenen ist die ganzheitliche, individuelle Förderung, Stabilisierung und / oder Verbesserung der sprachlichen Kompetenz unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. |
| Seminarangebote der Praxen |
Fortbildung für Eltern
Thema 1: |
Sprachförderndes Verhalten |
Thema 2: |
fortlaufendes Seminar für Eltern stotternder Kinder (10 Abende - donnerstags 18.30 bis 20.30 Uhr) |
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Fortbildung für Erzieher
Thema: |
Sprachstörungen - ihre Ursachen und wie gehe ich damit um |
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