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Behandlungen

Zu Beginn jeder logopädischen Therapie steht eine Diagnostik. Anschließend erfolgt eine Beratung des Patienten und seiner Angehörigen über

die Ergebnisse der Untersuchung sowie die Vorstellung möglicher Therapiemethoden. In der Regel beginnt anschließend eine Einzeltherapie. Wenn erforderlich, werden auch Gruppentherapien angeboten.

 

Für jede logopädische Behandlung muss eine Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmstörung vorliegen, die von einem Arzt ausgestellt wird. In der Regel verordnen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Neurologen, Kieferorthopäden, Zahnärzte und Hausärzte. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassen oder privat. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres fällt eine Zuzahlungsgebühr von 10% der Behandlungskosten an, sowie 10,- € Verordnungsgebühr, sofern keine Befreiung der Krankenkasse vorliegt.

Wir behandeln sämtliche logopädischen Störungsbilder auf der Grundlage eines individuellen störungsspezifischen Behandlungsplans nach aktuellen und anerkannten Behandlungsmethoden.

 

 

  • Sprachentwicklungsstörung (SES)

  • Aphasie 

  • Late Talker

  • Auditive Verarbeitungs- und  Wahrnehmungsstörung (AVWS)

  • Lese-/Rechtschreibstörung (LRS)

  • Sprachstörung bei Demenz

  • Artikulationsstörung

  • Dysarthrie

  • Sprechaparaxie

  • Stottern

  • Poltern

  • Mutismus

  • audiogene Sprechstörungen

  • Dysphonie

  • Rhinophonie

  • Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten (LKGS)

  • Laryngektomie

  • Atemflussstörung

  • Myofunktionelle Störung

  • Dysphagie

  • Fütterstörungen

Kleine Ãœberschrift
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